A) Annahme der Anmeldung
Das Teilnahmegesuch ist auf dem offiziellen Anmeldeformular zu stellen. Damit verpflichtet sich der Sponsor insbesondere:
Sich an das vorliegende Reglement und die sich darauf stützenden Entscheide der Organisatorin zu halten. Gegen diese Entscheide ist keine Berufung möglich.
Über die definitive Annahme der Anmeldung entscheidet die Organisatorin. Die Anmeldung gilt als Vertrag, wenn die Organisatorin sie bestätigt. Die Anmeldung kann ohne Begründung zurückgewiesen werden. Eine Haftung der Sponsoringleitung für Ansprüche, die Sponsoren oder Drittpersonen aufgrund der Zulassung oder Nichtzulassung von Firmen und/oder Erzeugnissen stellen, besteht nicht.
B) Rücktritt von der Anmeldung
Tritt der Sponsor nach Abschluss des Vertrages von demselben zurück, so gilt folgende vom Sponsor an die Organisatorin zu leistende Entschädigung als vereinbart:
Bei Rücktritt bis 24 Stunden nach der Buchung: Kostenlose Stornierung oder Änderungen
Bei Rücktritt ab 24h bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der gebuchten Leistungen
Bei Rücktritt weniger als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% der gebuchten Leistungen
Die Zusammenarbeit endet jeweils mit der Nachbearbeitung der Veranstaltung.
C) Vertragspartner
Der angemeldete Sponsor ist Vertragspartner des Veranstalters. Die Rechnungsstellung sowie das Inkasso erfolgt durch Organizers Schweiz GmbH im Auftrag des Veranstalters. MwSt. Nr. (Organizers Schweiz GmbH): CHE-105.501.824 MWST
D) Konditionen
Der gesamte Investitionsbetrag wird nach der Buchung in Schweizer Franken verrechnet und muss spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn vollständig beglichen sein. Die reguläre Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung. Bei kurzfristigen Buchungen wird die Zahlungsfrist entsprechend verkürzt.
Der Rechnungsbetrag ist, ohne jegliche Abzüge zu begleichen. Bei Zahlungsverzügen wird allfällig eine Mahngebühr in Rechnung gestellt.
Vor Anlassbeginn muss der Investitionsbetrag beglichen sein. Ansonsten hat der Veranstalter das Recht den Sponsor von der Teilnahme auszuschliessen. Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Relevant für die Fakturierung ist der Eingang der Anmeldung bei Organizers Schweiz GmbH.
Die vereinbarten Leistungen der Organisatorin umfassen ausschliesslich die Einräumung der vereinbarten Marketing- und Präsenzrechte. Die Produktion, Lieferung, Anbringung bzw. Installation sowie die Abholung sämtlicher Werbemittel und sonstiger Materialien erfolgen durch den Sponsor und auf dessen eigene Kosten.Auf Wunsch kann die Organisatorin den Sponsor bei der Organisation oder Umsetzung dieser Leistungen unterstützen. Entsprechende Aufwände und Kosten werden dem Sponsor separat in Rechnung gestellt.
Die im vereinbarten Leistungspaket enthaltenen Anmeldungen berechtigen zur regulären Teilnahme an der Tagung bzw. am wissenschaftlichen Programm, kann aber auch für Standpersonal genutzt werden. Das Standpersonal ist vorgängig anzumelden. Für Personen, die ausschliesslich als Standpersonal vor Ort sind und nicht am wissenschaftlichen Programm teilnehmen, empfehlen wir den Erwerb vergünstigter Standpersonal-Eintritte. Die Verpflegung an den regulären Buffets ist bei diesen Eintritten ebenfalls inbegriffen.Für die Anmeldung bzw. den Erwerb dieser Eintritte können Sie gerne die Organisatorin kontaktieren.
E) Reklamationen
Allfällige Reklamationen, die Geschehnisse während der Veranstaltung betreffen, müssen noch während derer bei den Organisatoren angebracht werden.
F) Verzicht auf Durchführung
Sofern unvorhergesehene politische oder wirtschaftliche Ereignisse oder höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung verunmöglichen oder erschweren, erwachsen dadurch den Sponsoren keine Schadenersatzansprüche.
G) Gerichtsstand
Gerichtstand ist der Sitz des Veranstalters. Sollte der Wortlaut des in andere Sprachen übersetzten Sponsor-/Ausstellerreglements zu Meinungsverschiedenheiten in der Auslegung Anlass geben, so ist die Fassung in deutscher Sprache maßgebend. Alle mündlichen Vereinbarungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Das Sponsor-/Ausstellerreglement ist integrierender Bestandteil eines Vertragsabschlusses (Änderungen vorbehalten). Alle nachfolgenden Rundschreiben und schriftlichen Meldungen gelten als Bestandteil dieses Reglements.
Magden, 13.08.2026